Antrag: Werkmeister und Werkmeisterinnen im niedersächsischen Justizvollzug besser unterstützen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Die Resozialisierung von Strafgefangenen in Niedersachsen ist unter dem Aspekt der sozialen Verantwortung ein wichtiges Ziel für ein friedliches Zusammenleben miteinander. Die gemäß § 41 Abs.1 StVollzG vorgesehene Arbeit der Gefangenen soll diesen nicht nur eine Perspektive für die Zukunft durch eine mögliche Ausbildung bzw. berufliche Qualifizierung mit anschließender Anstellung liefern, sondern ist auch eine wichtige Voraussetzung für den Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Zudem werden in den Werkstätten durch die Arbeit der Gefangenen auch Erlöse erwirtschaftet, die helfen, einen Beitrag zur Kostendeckung des Vollzugs zu leisten.

Es ist hinlänglich belegt, dass ein Ausbildungsabschluss bzw. der Erwerb beruflicher Kompetenzen ein wichtiger und wirksamer Bestandteil der Resozialisierung ist. Die berufliche Bildung der Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen dient unmittelbar dem Vollzugsziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung zu führen. Sie birgt dennoch große Herausforderungen für jenes Personal, welches diese Ausbildungsmaßnahmen plant, vorbereitet und am Ende durchführt. Die Werkbediensteten, auch Werkmeister und Werkmeisterinnen genannt, in den niedersächsischen Justizvollzuganstalten sind die entscheidenden Personen für diese gesellschaftlich wichtige Aufgabe.

Die Werkmeister und Werkmeisterinnen sind fachlich qualifizierte Beamtinnen und Beamte des niedersächsischen Justizvollzuges, welche den Gefangenen berufliche Qualifikationen namentlich im Rahmen einer Ausbildung oder diese vorbereitenden Maßnahmen aneignen sollen und gleichzeitig auch für die Sicherheit während der Arbeit in den Betrieben verantwortlich sind. Ziel ist es, die Gefangenen zu einem Berufsabschluss oder einem anderen beruflichen Kompetenzerwerb zu begleiten, um die Resozialisierung und die Eingliederung in den Lebensalltag zu fördern.

Der zunehmende Fachkräftemangel trifft auch die Gruppe der Werkmeisterinnen und Werkmeister und droht deren ohnehin schon anspruchsvolle Arbeit beispielsweise durch größere Ausbildungsgruppen weiter zu erschweren. Der Stellenplan 2023 sieht für die Werksmeisterinnen und Werkmeister 108 Stellen für die Laufbahngruppe 1, 2. EA Fachrichtung Technische Dienste im Justizvollzug vor. Am Stichtag 01.03.2023 waren 71,8 Stellenanteile besetzt.

Darüber hinaus sind auch die Werkbediensteten mit den großen Herausforderungen des Justizvollzugs innerhalb der Arbeitsbetriebe unmittelbar konfrontiert.

Ein Mangel an erforderlichem Personal für die Erfüllung staatlicher Aufgaben ist frühzeitig zu erkennen und dem muss bestmöglich entgegengewirkt werden.

Um dieser Herausforderung entgegen zu wirken, bittet der Landtag die Landesregierung daher:

  1. Vorschläge zu unterbreiten, wie die Tätigkeit der Werkmeisterinnen und Werkmeister attraktiver gestaltet werden kann, auch um mehr Bewerber und Bewerberinnen zu gewinnen. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen wie die Meisterzulage für die Werkmeisterinnen und Werkmeister im niedersächsischen Justizvollzug entsprechend angepasst werden kann.
  2. Im Rahmen der bevorstehenden Organisationsuntersuchung den Bereich der Werkmeisterinnen und Werkmeister in qualitativer und quantitativer Hinsicht eingehend zu betrachten.
  3. Die Stellenausstattung zu überprüfen und ggf. entsprechend anzupassen.
  4. Den Gesellinnen und Gesellen im Justizvollzugsdienst die Aus- und Fortbildung zur Meisterin bzw. zum Meister zu ermöglichen und diese dabei unterstützend zu begleiten.
  5. Zu prüfen, ob Werkmeisterinnen und Werkmeistern bei der Wahrnehmung von herausgehobenen Ämtern der Aufstieg in den ehemals gehobenen Dienst ermöglicht werden kann.

Begründung

Um den Beruf des Werkmeisters für junge Menschen oder solche, welche bereits im Justizvollzug tätig sind, attraktiver zu gestalten, ist eine Anhebung der Besoldung ein erster Schritt, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Darüber hinaus sollten mehr Werkmeister und Werkmeisterinnen für die gleiche Anzahl an Gefangenen zur Verfügung stehen, um die Sicherheit im Vollzug sicherzustellen und die Ausbildung der Gefangenen punktueller und zielführender durchführen zu können. Ob die volle Ausschöpfung der bereits vorhandenen Personalermächtigungen und die darüber hinaus notwendige Verbesserung der Stellenausstattung gegeben ist, werden die Ergebnisse der anstehenden Personalbedarfsbemessung ergeben.

Gemäß § 5 S.1 NJVollzG ist ein Ziel des Vollzugs für eine Resozialisierung der Gefangenen zu sorgen. Dafür muss das Land die Voraussetzungen schaffen. Ohne eine hinreichende berufliche Qualifikation der Gefangenen werden diese auf dem Arbeitsmarkt und somit in einem Leben nach dem Strafvollzug weniger Chancen einer erfolgreichen beruflichen Integration erfahren können. Eine Wiedereingliederung in den Lebensalltag ohne eine gesicherte Einkommensquelle ist für die Strafgefangenen sehr schwierig. Folglich sind sowohl schulische und berufliche Ausbildung als auch Qualifizierung innerhalb des Strafvollzuges von enormer Wichtigkeit. Hierbei spielen die Werkmeister und Werkmeisterinnen eine maßgebliche Rolle. 

Nach Angaben des Niedersächsischen Justizministeriums waren 2023 insgesamt 76 Hauptwerkmeister und Hauptwerkmeisterinnen bzw. Oberwerkmeister und Oberwerkmeisterinnen im niedersächsischen Justizvollzug beschäftigt. Anwärter werden in der Besoldungsgruppe A7 eingestellt und können bei vorhandenen Planstellen bis A9 mit Amtszulage befördert werden. Der Justizvollzug steht auch bei dieser Berufsgruppe im Wettbewerb mit der freien Wirtschaft und den dort zu erwartenden Löhnen.

Des Weiteren sind nach Angaben des Niedersächsischen Justizministeriums nicht alle bereits ausgeschriebenen Stellen besetzt, sodass die Attraktivität des Berufs auch durch weitere Maßnahmen abzusichern ist.

Eine erfolgreiche Wiedereingliederung der Gefangenen in das gesellschaftliche Leben und die Teilhabe am Ausbildungsprogramm sind Kernfaktoren für die Verhinderung weiterer Straftaten.

 

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