Es ist mir wichtig, dass nicht nur meine Arbeit transparent ist. Gerne informiere ich Sie darüber, was ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Mitglied des Niedersächsischen Landtages verdiene und ob ich darüber hinaus weitere Einkünfte habe.
Meine Einkünfte:
„Die Mitglieder des Landtages haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“, heißt es in der Verfassung Niedersachsens. Die Höhe der Entschädigungen bzw. der „Diät“ legt das Abgeordnetengesetz fest. Eine unabhängige „Diätenkommission“ überprüft regelmäßig die Angemessenheit. Die Höhe der Entschädigungen wird regelmäßig entsprechend der Nominal-Lohnentwicklung bzw. der Teuerungsrate angepasst.
Von Juli 2023 – Juni 2024 beträgt die Grundentschädigung monatlich 7.635,19 Euro. Jahressonderzahlungen gibt es nicht. Dazu kommt die steuerfreie Aufwandsentschädigung von 1.635,88 Euro. Ab dem 01. Juli 2024 steigen die Beträge auf 8108,57 Euro für die Grundentschädigung – was dem Anstieg der Nominallöhne entspricht. Die Aufwandsentschädigung steigt entsprechend der Teuerungsrate auf 1717,67 Euro. Diese wird für meine laufenden Bürokosten genutzt. Die Grundentschädigung muss selbstverständlich voll versteuert werden. Zudem führe ich zur Unterstützung meiner Partei mindestens 15 % der Grundentschädigung an den Landesverband als Mandatsbeitrag ab.
Für meine Tätigkeit als Parlamentarischer Geschäftsführer erhalte ich zusätzlich eine monatliche Vergütung von 1000 € von meiner Fraktion.
Das Sitzungsgeld des Landtags für Präsenzsitzungstage (Plenum, Ausschüsse, Fraktionssitzungen etc.) beträgt 15 Euro, bei mehrtägigen Sitzungstagen 23 Euro.
Einer*m Landtagsabgeordneten stehen in Niedersachsen aktuell 60 Wochenstunden auf Basis der Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrags der Länder (TV-L) für die Beschäftigung von Mitarbeiter*innen zur Verfügung.
Zusätzlich stehen allen Landtagsabgeordneten Netzkarten der Deutschen Bahn (1. Klasse) für Fahrten in Niedersachsen und von Niedersachsen nach Berlin, Bremen und Hamburg zu.
Weitere Einkünfte:
Die Veröffentlichung dieser Angaben orientiert sich an den Verhaltensregeln des Niedersächsischen Landtages
1. Innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Mitgliedschaft zuletzt ausgeübter Beruf (Abschnitt I Abs. 1 Nr. 4 VR, Nummer 2 AB VR)
2. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens (Abschnitt I Abs. 2 Nr. 2 VR, Nummer 3 AB VR)
3. Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts (einschließlich der Mandate in Kommunalparlamenten) (Abschnitt I Abs. 2 Nr. 3 VR, Nummern 3 und 7 AB VR)
4. Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbandes oder einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung des Privatrechts mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung (Abschnitt I Abs. 2 Nr. 4 VR, Nummer 3 AB VR)
Meine Mitgliedschaften
In folgenden Organisationen und Vereinen bin ich Mitglied (Auswahl).
Diese Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Stand: 24.10.2024.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an mich und mein Büro.